Schulsprecher
Ein Schulsprecher oder eine Schulsprecherin ist eine Person, die die Schülerschaft in schulischen Angelegenheiten angesichts der Interessen der Schülerschaft vertreten soll. Mit zwei Stellvertretreterinnen oder Stelvertretern, bilden sie den Vorstand des Schülerrats.
Inhaltsverzeichnis
Wahl[Bearbeiten]
Der Schulsprecher oder die Schulsprecherin, wird nach SchulGeHE2017 entweder durch den Schülerrat aus seiner Mitte gewählt, oder durch die gesamte Schülerschaft einer Schule aus seiner Mitte. Neben dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin werden noch zwei Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. Dabei gelten wie bei jeder Wahl in den Schülervertretungen in Hessen die §1 bis §10 der Sch/StudVtrV HE.
Aufgaben[Bearbeiten]
Vertretung[Bearbeiten]
Die erste Aufgabe eines Schulsprechers oder einer Schulsprecherin, ist die Vertretung der Schülerschaft. Dabei ist die Schülervertretung und damit auch der Schulsprecher oder die Schulsprecherin in ihrer Entscheidung frei. Trotz ihrer Freiheiten sind Sie der Schülerschaft gegenüber verantwortlich. Ihre Entscheidungen, die sie getroffen haben, müssen Sie der Schülerschaft berichten.
Organisation[Bearbeiten]
Eine weitere Aufgabe ist die Organisation der Schülervertretung an der Schule. Dazu gehört zum Beispiel die Terminfindung für die Schülerräte, die Planung dieser Schülerräte und dessen Moderation.